Gremienwahlen
Was wird gewählt?
Gewählt werden der Senat, die Fakultätsräte, die Gleichstellungsbeauftragten und das Studierendenparlament. In einigen Fachschaften werden auch neue Fachschaftsräte bestimmt.
Das Studierendenparlament ist das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Seine 27 Mitglieder beschließen den Haushalt, bestimmen die Höhe der Semesterbeiträge und geben ihr Votum zu allen Anträgen, deren Finanzvolumen 1500 Euro übersteigt, ab. Vor allem aber wählen sie den Allgemeinen Studierendenausschuss, das ausführende Organ der Studierendenschaft. Hier wird der Kern der Hochschulpolitik betrieben, hier werden Eure Semesterbeiträge hauptsächlich verwaltet.
Der Senat ist das höchste Gremium der Universität. Er wählt den Präsidenten der Uni und beschließt z.B. über Studienordnungen und Neuberufungen. Dem Senat gehören zwei studentische Vertreter an.
Der Fakultätsrat ist das höchste Gremium der jeweiligen Fakultät. Hier werden alle fakultätsinternen Belange geregelt. Auch dem Fakultätsrat gehören je zwei studentische Vertreter an.
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Wie wird gewählt?
Die Wahlen finden vom 14. bis 16. Juli 2009 auf jedem Campus statt. Gewählt werden kann von 9 bis 15 Uhr.
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Wahllokal am Campus Griebnitzsee: Foyer Haus 6
Wahllokal Campus Golm: Haus 14, Raum 045
Brief-Wahllokal Neues Palais: Haus 8, Raum 060/061
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Das Studierendenparlament wird nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl bestimmt. Das heißt nach der Gesamtanzahl der Stimmen fü die Listen werden die Sitze verteilt (Verhältniswahl). Welche der Kandidaten einer Liste die Sitze ihrer Liste dann erhalten bestimmt sich nach der Anzahl der Stimmen, die auf die einzelnen Kandidaten entfallen sind (personales Element). Jeder Wahlberechtigte besitzt bis zu drei Stimmen, die er frei über die verschiedenen Listen verteilen kann. Eine Stimmenhäufung ist dabei nicht zulässig.
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Die Auszählung und Feststellung des Wahlergebniss finbdet am 16. Juli ab 16.30 Uhr am Campus Neues Palais, Haus 8, Raum 060/061 statt.